Der jimm Blog

Interview mit Peter Göhringer – Gründer der Anwälte GGG

Geschrieben von Jan-Peter Stöber | 23.08.2023

In dieser Ausgabe unserer Interview-Serie mit Kooperationspartnern und Kunden der jj.i.mm Software GmbH hatte ich die Ehre, meine Fragen an Peter Göhringer zu stellen – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Gründer der Kanzlei Die Anwälte GGG aus Karlsruhe.

Über den neuen Servicebereich von sell-from-home haben Vertragshändler die Möglichkeit, Schadensregulierungen über einen digitalen Unfallbericht bei der Kanzlei einzureichen. Die Anwälte GGG haben sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert und bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Autohäuser und Kfz-Werkstätten. Mit jahrelanger Erfahrung und einem tiefgreifenden Verständnis für die rechtlichen Aspekte des Verkehrssektors hat sich die Kanzlei einen exzellenten Ruf erarbeitet.

Im Laufe dieses Interviews erhalten wir Einblicke in die Geschichte der Kanzlei GGG und ihre Spezialisierung auf das Verkehrsrecht. Peter Göhringer beleuchtet dazu konkrete Aspekte und zeigt auf, wie Autohäuser sowie Werkstätten von der Zusammenarbeit mit den Anwälten profitieren können. 

Lassen Sie uns nun in das Interview eintauchen und mehr über die Fachkenntnisse und die Dienstleistungen von Anwalt Peter Göhringer und der Kanzlei Die Anwälte GGG erfahren.

 

"Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Termintreue und jederzeitige Erreichbarkeit."


Hallo Herr Göhringer, herzlichen Dank, dass Sie sich für dieses Gespräch Zeit nehmen. Wir steigen am besten direkt ein, damit wir unsere Leser nicht zu lange auf die Folter spannen. Fangen wir doch mit ein paar Fragen zu Ihrer Person an, um Sie etwas besser kennenzulernen.

Welche besonderen Fähigkeiten oder Eigenschaften bringen Sie als Anwalt mit, die Ihnen dabei helfen, die besten Ergebnisse für Ihre Mandanten im Verkehrsrecht zu erzielen?

Das sogenannte ajour-Arbeiten. Im Klartext: Eingangspost wird am selben Tag beantwortet. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Termintreue und jederzeitige Erreichbarkeit.

Welche Herausforderungen haben Sie in Ihrer Karriere als Anwalt im Verkehrsrecht überwunden und welche wichtigen Lektionen haben Sie dabei gelernt?

Den Kampf gegen Windmühlen (gegen Versicherer, die willkürlich und rechtswidrig berechtigte Schadenersatzansprüche kürzen) nie aufgeben. Auch bei kleineren (Rest-)Schadenersatzbeträgen sofort klagen.

Sie werden nächstes Jahr 70 – geht's Richtung verdienten Ruhestand oder denken Sie noch gar nicht ans Aufhören? 

Noch denke ich nicht ans Aufhören. Meine Arbeit macht mir – nach wie vor – sehr sehr viel Spaß und ich genieße es, wenn meine Mandanten mich für meine Arbeit loben. Die Google-Bewertungen sprechen für sich! 5 "Jährchen" werde ich mit Sicherheit noch dranhängen.

Als Gründer der Kanzlei haben Sie natürlich maßgeblich zum Erfolg und der Entwicklung beigetragen – gibt es bereits einen Plan zur Übergabe an die nächste Generation?

Meine Tochter Ines ist seit mehr als 11 Jahren Mitglied der Kanzlei GGG und auch schon Gesellschafterin. Ihr werde ich – nach meinem Ausscheiden – den Staffelstab übergeben. Sie wird dann – gemeinsam mit meinem langjährigen Sozius RA Andreas Raab – die Geschäftsleitung der GGG Anwälte übernehmen.

 

"2020 haben wir uns von der sogenannten Papierakte getrennt und führen nur noch E-Akten."

 

Wie lange existiert die Kanzlei GGG bereits und welche Entwicklungen hat sie im Laufe der Zeit durchgemacht?

Die Kanzlei GGG existiert seit mehr als 30 Jahren. Wir sind stetig gewachsen und haben uns nicht nur auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisiert. Unter anderem sind wir auch Spezialisten für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Inkasso, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Reiserecht, Strafrecht/Ordnungswidrigkeiten, Versicherungsrecht und Vertragsrecht.

Welche besonderen Merkmale oder Meilensteine kennzeichnen die Geschichte der Kanzlei?

Die Gründung von sogenannten Schadenregulierungsteams. Im Moment sind es drei und jedes Team ist mit drei bis vier Mitarbeitern besetzt.

Gibt es spezielle Werte oder Philosophien, die die Kanzlei seit ihrer Gründung geprägt haben?

Das bereits oben erwähnte ajour-Arbeiten und die Tatsache, dass wir neben einer individuellen Betreuung einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu unseren Mandanten pflegen.

Wie sehen Sie die Zukunft der Kanzlei? Gibt es schon Pläne?

Ja: es gibt noch Pläne. Die Digitalisierung schreitet fort. Im Jahr 2020 haben wir uns von der sogenannten Papierakte getrennt und führen nur noch sogenannte "E-Akten". Die anderen Bereiche der Kanzlei, die noch nicht digitalisiert sind (Buchhaltung etc.) sollen folgen.


Was hat Sie dazu motiviert, sich auf das Verkehrsrecht zu spezialisieren und welche persönlichen Erfahrungen oder Leidenschaften verbinden Sie mit diesem Bereich?

Ich bin ein Autonarr und das Verkehrsrecht ist meine große Leidenschaft. Ich habe auch eine kleine "Rennfahrerkarriere" hinter mir. Ich bin viele viele Jahre in der sogenannten Porsche-Classic-Car Trophy (mit Oldtimern) gefahren (in ganz Europa) und hatte die Chance, insgesamt dreimal am 24-Stunden-Rennen (Nürburgring Nordschleife) teilzunehmen – mit Erfolg! Heute fahre ich noch sogenannte Oldtimer-Winter-Rallyes (Histo-Monte usw.) und immer reizt mich noch die sogenannte Arosa-ClassicCar (eines der letzten Bergrennen in der Schweiz), an der ich mit einem 75er Carrera teilnehme.

Welche Vorteile ergeben sich aus dieser Spezialisierung für Ihre Mandanten?

Immense Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Schätzungsweise mehr als 50.000 regulierte Verkehrsunfälle und Tausende von Vertretungen/Verteidigungen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren.

Inwiefern hat die Fokussierung auf das Verkehrsrecht Ihre Arbeitsweise und Herangehensweise an Fälle geprägt?

Verkehrsrecht ist schnelllebig. Da muss – sofort – gehandelt werden. Jeder Verkehrsteilnehmer, der in einen Unfall verwickelt ist, befindet sich in einer sogenannten Ausnahmesituation und braucht – am besten noch am Tag des Unfalls – sofortigen Rechtsrat (rechtliche Betreuung).

 

"Versicherer kürzen willkürlich und rechtswidrig. Sie versuchen, sich mit Tricks aus der Verantwortung zu mogeln."

 

Welche Dienstleistungen und Services bieten Sie Autohäusern und Werkstätten im Bereich Verkehrsrecht an?

Kostenlose Schulungen (Unfallschadenseminare) und sofortige Erreichbarkeit bei Rückfragen.

Wie können Sie diesen Unternehmen dabei helfen, rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Verkehrssektor zu bewältigen?

Der Schadenfall muss aus den Autohäusern/Werkstätten – neudeutsch gesagt – "outgesourct" werden. Die Schadenabwicklung gehört in die Hand von Profis, die ihr Geschäft verstehen!

Sie schreiben auf Ihrer Website, dass „das Aushungern“ eine neuerliche Masche der Versicherer sei, sich aus der Verantwortung zu mogeln. Was genau meinen Sie damit? Haben Sie vielleicht ein konkretes Beispiel dazu?

Versicherer kürzen willkürlich und rechtswidrig. Sie versuchen, sich mit Tricks aus der Verantwortung zu mogeln, um nicht vollen gesetzlich berechtigten Schadenersatz zahlen zu müssen. Sehr oft gelingt das (insbesondere, wenn der Geschädigte nicht anwaltlich vertreten ist). Auf Kosten der Geschädigten sparen Assekuranzen derzeit knapp 2,5 Milliarden Euro jährlich! Konkretes Beispiel: Heruntergekürzt werden Schadenpositionen wie Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge, Stundenverrechnungssätze, Kleinteilpauschalen und vieles mehr. Ein renommierter Versicherer weist in einem Rundschreiben die Schadensachbearbeiter an, diese Kürzungen immer vorzunehmen. In einer weiteren Anweisung steht dann:

"Sollte der Geschädigte allerdings anwaltlich vertreten sein, sind die o. g. Kürzungen nicht vorzunehmen!".

Wie wir sehen, wird auch nicht vor unlauteren Methoden zurückgeschreckt, um Auszahlungen an Ihre Mandanten nach unten zu drücken. Hat sich das Verkehrsrecht in den letzten Jahren entwickelt oder verändert, sodass andere Herangehensweise an Ihre Arbeit als Anwalt gefragt waren?

Leider hat sich das in den letzten Jahren weder groß verändert noch entwickelt. Im Gegenteil: Wenn Versicherer weiterhin sich so (wie oben geschildert) verhalten, drängen (drücken) sie die Geschädigten dazu, rechtsanwaltschaftliche Hilfe bei der Realisierung von Schadenersatzansprüchen sofort in Anspruch zu nehmen. In der BRD werden nicht einmal 20 % der – unschuldig erlittenen – Schäden über Kanzleien abgewickelt.


Gibt es bestimmte Gesetzesänderungen im Verkehrsrecht, die Autohäuser und Werkstätten besonders im Auge behalten sollten?

Da wären: Gewährleistungsproblematiken und Beweislastfragen (Beweislastumkehrfragen), Geldwäschegesetz (GwG) und Qualifikationsmanagement.

Wo sehen Sie insgesamt die Zukunft der Schadensregulierung und welche Rolle spielen aktuelle Themen wie zum Beispiel der Umweltschutz im Verkehrsrecht? Wie können Autohäuser und Werkstätten ihre rechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich erfüllen?

GGG wird die Schadenregulierung auch in Zukunft so fortführen wie in den vergangenen Jahrzehnten (mit Nachdruck/kompromisslos/engagiert). Zum Umweltschutz: Ab Juli 2023 müssen Werkstätten Euro-6/VI-Diesel bei der AU mittels Partikelzähler prüfen. Entsorgung von E-Fahrzeugen (nach Totalschadeneintritt), Problematik(en) mit den Batterien etc. GGG steht auch hier mit Rechtsrat jederzeit zur Verfügung.

 

"In der BRD werden nicht einmal 20 % der – unschuldig erlittenen – Schäden über Kanzleien abgewickelt."


Um so vielen Menschen wie möglich mit Ihrer Expertise helfen zu können, haben Sie sich für eine Kooperation mit jjimm entschieden. Was hat Sie dazu bewogen, mit jjimm bzw. sell-from-home zusammenzuarbeiten?

Die maßgeblichen Entscheider von sell-from-home sind mir seit Jahren bekannt. Ich weiß, dass all das, was sie "angefasst" haben, ein voller Erfolg gewesen ist.

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit sell-from-home konkret, und welche konkreten Leistungen können Ihre Mandanten erwarten?

Unser Online-Unfallbericht kann auf der Homepage (im Händlerbereich) von sell-from-home ausgefüllt werden. Entscheidender Vorteil ist dabei, dass mit einem einzigen Klick sowohl die Kundendaten als auch die Fahrzeugdaten (des Autohauskunden/des Werkstattkunden) in den Unfallbericht mit aufgenommen werden können (erhebliche Zeitersparnis). Angegeben werden muss dann nur noch der Name und die Anschrift des Unfallgegners, der eintrittspflichtige Versicherer und der Unfallhergang.

Möchten Sie den Lesern dieses Interviews abschließend noch etwas mit auf den Weg geben?

Ich wünschte mir, dass vieler meiner Kollegen (auch diejenigen, die im Verkehrsrecht tätig sind) nicht nur bellen, sondern auch – wie GGG das seit Jahrzehnten macht – auch "beißen"!!!

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Auf eine erfolgreiche und rechtssichere Zusammenarbeit.